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Ronska

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== Handelsgesetzbuch | HGB ==
by Gouverneur Ronska Vasilevitsch
Erstveröffentlichung 07.03.2024​

§ Allgemeine Bestimmungen

§1 Personen- und Sachbegriffe​

Behörden iSd HGB sind:
  1. GOV (Bundesbehörde, Government of San Andreas)
  2. FIB (Bundesbehörde, Federal Investigation Bureau)
  3. LSPD (Los Santos Police Department)
  4. SAHP (San Andreas Highway Patrol)
  5. NG (Nationalgarde)
  6. EMS (Emergency Services)
Mitarbeiter der o.g. Behörden sind Amtsträger (Beamte).
Staatliche Einrichtungen iSd HGB sind:
  1. Alle Regierungsgebäude
  2. Alle Polizeistationen
  3. Alle Krankenhäuser
  4. Das Fort Zancudo
Der Einfachheit halber wird im gesamten Gesetzestext die männliche Form verwendet; die weibliche und diverse Form sind selbstverständlich eingeschlossen.

§ Steuerrecht

§2 Unternehmer​

  1. Unternehmer ist, wer ein Unternehmen führt und/oder besitzt.
  2. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind folgende Gewerbe:
  3. Rechtsanwälte/Kanzleien
  4. Freie KFZ-Händler
  5. Saftläden
  6. ATMs
  7. Parkplätze
  8. Car Sharings
  9. Petshops

§3 Steuerhinterziehung​

Eine Steuerhinterziehung begeht wer
  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. seine abzuführenden Steuern nicht bezahlt,
  3. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  4. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
  5. Selbiges gilt analog für das Betreiben eines Gewinn- oder Glücksspiels ohne entsprechende Lizenz der Regierung.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
  1. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht,
  2. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht oder
  3. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Wer Steuern hinterzieht wird mit Mahnstufen und damit verbundenen Bußgeldern belegt.
  1. Mahnstufe I: 25.000$
  2. Mahnstufe II: 50.000$
  3. Erforderliche Schließung: 75.000$
  4. 1. - 2. gelten analog für das Betreiben eines Gewinn- oder Glücksspiels ohne entsprechende Lizenz der Regierung.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Inhaber eines Unternehmens vor dessen Schließung erfolgt auf Kulanz der Behörden.

§4 Veräußerung ohne Besteuerung​

  1. Jeder Inhaber eines Unternehmens macht sich strafbar, wenn er Waren aus seinem Bestand ohne Besteuerung dieser an Dritte veräußert. (Beispiel: Waren selbst kaufen und günstiger als der Ladenpreis an Dritte verkaufen)
  2. Eine unzulässige und steuerfreie Veräußerung von Waren an Dritte hat eine unmittelbare Schließung des Unternehmens, sowie ein Bußgeld und ggf. eine Haftstrafe für den Inhaber zur Folge.
  3. Der Unternehmer haftet dabei für seine Angestellten.

§5 Steuerpflicht​

  1. Jeder Unternehmer ist als Inhaber eines steuerpflichtigen Unternehmens dazu verpflichtet entsprechende Steuern regelmäßig und in voller Höhe an den Staat zu entrichten.
  2. Die Entrichtung der Steuern kann dabei sowohl über eine automatische Überweisung an eine Bank erfolgen, als auch persönlich bei der Gewerbeaufsicht der Regierung von San Andreas erfolgen. (Nachlass auf Steuerschuld von bis zu 20%)
  3. Bei einer persönlichen Entrichtung der Steuern an die Gewerbeaufsicht sind die Steuern mindestens für eine gesamte Woche zu entrichten.
  4. Sofern ein Unternehmer seine Steuern ausschaltet, muss dies persönlich und unaufgefordert vor dieser Handlung der Gewerbeaufsicht gemeldet werden.

§6 Höhe der Steuerpflicht​

  1. Die Höhe der wöchentlichen Steuerpflichten für Unternehmer richtet sich nach dem entsprechenden Unternehmen (Branche), als auch dessen Standort.
  2. Steuerpflicht nach Branche:

Tankstellen30.000$
Ammunation35.000$
Kleidungsläden30.000$
24/7 - Shops20.000$
Friseur20.000$
Bar10.000$
Tattoo30.000$
Chiptuner70.000$
Werkstatt50.000$
Juwelier80.000$


§ Unternehmensrecht

§7 Unternehmensregister​

1. Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet sich bei Neuerwerb eines steuerpflichtigen Unternehmens selbstständig bei der Gewerbeaufsicht zu melden und die Aufnahme seiner Tätigkeit als Unternehmer anzugeben.
2. Jeder Unternehmer und/oder Betreiber eines Büros, einer Vereinigung/Organisation/Gewerkschaft, eines Vereins, eines Gewinn- oder Glücksspielbetriebs muss sein Unternehmen in dem entsprechenden Unternehmensregister eintragen lassen.
3. Eine Missachtung wird analog dem §3 HGB gemäß Bußgeldkatalog geahndet.

§8 Inhaberwechsel​

  1. Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet im Falle eines Inhaberwechsels (z.B. bei Neuerwerb) diesen Wechsel selbstständig bei der Gewerbeaufsicht anzumelden.
  2. Gemeldet werden kann sowohl von Verkäufer als auch von Käufer, die Pflicht hält jedoch stets der zu diesem Zeitpunkt eingetragene Inhaber.

§9 Umsatzermittlung​

Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet den Beamten der Gewerbeaufsicht, auf deren Verlangen, jederzeit einen aktuellen Auszug seiner Umsätze und Bilanzen anzuzeigen.
 
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